Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung der Gemeindemitglieder. Er trägt maßgeblich zum pastoralen Leben in der Pfarrei bei. Hier laufen alle Fäden des ehrenamtlichen Engagements zusammen und die Kommunikation unter allen Gruppen wird sichergestellt. 

In gesellschaftlichen Fragen kann der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich entscheiden und handeln. In pastoralen Fragen arbeitet er beratend mit. [Glossar: Pfarrgemeinderat]

Der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre von den Gemeindemitgliedern ab 14 Jahren gewählt – zuletzt im März 2022.


Sie können die Mitglieder des Pfarrgemeinderates von Heilig Geist per E-Mail erreichen: pgr@heilig-geist-muenchen.de oder über das Pfarrbüro.

Die gewählten Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind

  • Fr. Eva Birkenmaier – Vorsitzende
  • Fr. Caroline von Dungen – Stellvertreterin
  • Fr. Dr. Krogner-Kornalik – Schriftführerin
  • Hr. Dr. Kamleiter-Borski – Vertreter im Dekanatsrat

Kirchenverwaltung

In einer Pfarrei besteht die Kirchenverwaltung aus dem Pfarrer, der zugleich der Vorstand der Kirchenverwaltung ist, und weiteren 6 Mitgliedern der Pfarrei.

Sie sind ehrenamtliche Mitarbeiter im kirchlichen Dienst und üben ihr Amt unentgeltlich aus. Sie gehören einem sehr wichtigen Gremium der Pfarrei an. Ihre Tätigkeit ist für die Wahrnehmung aller Aufgaben des gemeindlich kirchlichen Steuerverbandes, insbesondere aber für eine gewissenhafte Verwaltung des örtlichen Kirchengemeindevermögens von großer Bedeutung. 

Wenn der Gemeindepfarrer, der zugleich der Vorsitzende dieses Gremiums ist, die ihm obliegenden umfangreichen Aufgaben auf weitgehend selbständig arbeitende Mitglieder der Kirchenverwaltung delegieren und sich auf eine weniger zeitaufwendige Beratungs- und Aufsichtstätigkeit beschränken kann, findet er auch mehr Zeit für seine eigentliche und vorrangige Aufgabe als Seelsorger in der Gemeinde. 

Außer umfassenden fachlichen und menschlichen Voraussetzungen sind die Mitglieder der Kirchenverwaltung auch in religiöser Hinsicht gefordert. Sie sollen stets bereit sein, durch ihr Verhalten und ihr Handeln die Wahrheit und die Werte des Evangeliums, die auch die religiöse Grundlage des Dienstes in der Kirche ausmachen, zu bezeugen. Sie sollen sich daher offen und für jedermann sichtbar zur Lehre und zu den Grundsätzen unserer Kirche bekennen. So werden sie ihrer herausgehobenen Stellung innerhalb der Pfarrgemeinde gerecht und helfen in besonderer Weise mit, den Auftrag Jesu Christi durch die Kirche zu verwirklichen.

Die konkreten Aufgaben der Kirchenverwaltung sind

  • die Planung, Errichtung, Ausstattung und der Unterhalt der Pfarrkirche, der Gebäude, die zur Pfarrgemeinde gehören
  • die Bereitstellung des Sachbedarfes für die Seelsorge
  • die Sorge um die Entlohnung der kirchlichen Mitarbeiter
  • die Beratung und Beteiligung bei Personalentscheidungen
  • die Bestreitung des Verwaltungsaufwandes sowie der pfarramtlichen Geschäftsführung
  • die Führung und laufende Ergänzung des Inventars
  • der Unterhalt evtl. bestehender kirchlicher Friedhöfe
  • sowie die gewissenhafte Verwaltung aller sonstiger örtlicher Kirchenstiftungsvermögen

Die gewählten Mitglieder der Kirchenverwaltung

  • Hr. Johann Frankl – Kirchenpfleger
  • Hr. Lukas Lorenz
  • Hr. Christoph Moser
  • Fr. Hildegard Römisch
  • Hr. Georg Schneider
  • Fr. Mariele Schenk